Mein Geldbeutel ist leer...
Steuerforderung sind 30 Tage nach erhalt der Rechnung zahlbar.
Sie können nichts tun und auf ein Wunder oder einen Lotto-Sechser hoffen. Auch einen Kleinkredit aufnehmen löst das Problem nicht wirklich und verschiebt es nur auf später!
Die Zahlung erst kurz vor oder während der Betreibung zu tätigen kostet Sie nur unnötige Mahnspesen und andere Gebühren.
Unsere Vorschläge
- Schon das ganze Jahr über budgetgerechte Vorauszahlungen zu leisten. Die Schlussabrechnung ist dann einfacher innert 30 Tagen zu begleichen.
- Setzen Sie sich vor Ablauf der Zahlungsfrist mit der Steuerabteilung, welche für Zahlungen zuständig ist, in Verbindung, um verbindliche Ratenzahlungen auszuhandeln. Die Telefonnummern und der Sachbearbeiter sind in der Veranlagungsunterlagen ersichtlich.
- Überlegen Sie sich, welche festen Verpflichtungen bei Ihnen monatlich anstehen und welchen Betrag Sie wirklich bezahlen können. So können Sie eine drohende Betreibung abwenden, welche für Ihre berufliche Karriere eventuell hinderlich sein könnte.
- Falls sich Ihre Einkommenssituation derart verändert hat, dass Sie die Rechnung nie bezahlen können, so stellen Sie vor Ablauf der Zahlungsfrist ein Steuererlassgesuch an die Erlassabteilung. In diesem sollten Sie Ihre Einkommens- und Ausgabensituation darstellen.
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